Der Modul PAD-Schnittstelle ist als EASYGOÄ-Ergänzung kostenpflichtig erhältlich. Hiermit kann eine per CD-ROM, per DFÜ oder per Browser-Hochladen an eine Privatärztliche Abrechnungsstelle (PVS) zu übertragende Abrechnungsdatei nach PAD-Konvention erstellt werden.
Leistungsumfang:
Erfolgt durch RESCHKE KOMMUNIKATION auf Anfrage.
Die Abrechnungsdaten werden analog zur Privatabrechnung per Selbstausdruck eingetragen: siehe Privatrechnungen erstellen.
Folgende Punkte sind für die PAD-Abrechnung zusätzlich zu berücksichtigen:
Geben Sie bitte unter Vorgaben/Praxisdaten im Feld "Mitgl-Nr.(PVS)" Ihre mit der PVS vereinbarte Mitglieds-Nummer ein, z.B. 12345.
Die PAD-Abrechnung finden Sie im Hauptmenue via Button "PAD" in der zweite Knopfreihe. Es erscheint nach Anwahl folgendes Fenster:
Menue PAD-Abrechnung:
Mit PAD abgerechnete Leistungen werden, sofern diese Option unter Vorgaben/Programm/Sonstiges so vorgewählt worden ist und hier nicht geändert wird, automatisch als "bezahlt" gekennzeichnet und erscheinen in der entsprechenden Übersicht der Privatrechnungs-Verwaltung.
Es werden zeit-unabhängig alle abzurechnenden Rechnungen ermittelt und in einer Auswahlliste angezeigt: Name, Rechnungsbetrag, Zeitraum der GOÄ-Leistungen (von/bis). Dort kann per individueller An- oder Abwahl bestimmt werden, welche Rechnungen in die PAD-Abrechnung kommen sollen:
PAD-Abrechnung / Auswahlliste:
Um die Übersicht zu wahren, sollten die Erstellungen der PAD-Abrechnungen (und -Dateien) mit klaren Zeitgrenzen geschehen, also z.B. je Monat (oder Quartal). Nur Rechnungen, die über den Monatswechsel hinausgehen, sollten dann nicht abgerechnet und in die PAD zum nächsten Monat mit hineingenommen werden.
In diesem Modus werden alle noch nicht abgerechneten Leistungen entsprechend dem angegebenen Abrechnungszeitraum (von/bis) zu Rechnungen zusammengefaßt und daraus eine PAD-Datei erstellt. Je nach Voreinstellung werden sie als "bezahlt" gekennzeichnet (andernfalls "offene Rechnung") und erscheinen in der entsprechenden Übersicht der Privatrechnungs-Verwaltung.
Achten Sie bitte darauf, daß Sie klare und eindeutig voneinander getrennte Abrechnungszeiträume angeben (z.B. 1. bis letzter Tag eines Quartals oder eines Monats), da das Programm für die Gesamtabrechnung ein präzises Kriterium braucht, welche Leistungen abgerechnet werden und welche nicht.
Warnhinweise werden ausgegeben, wenn im angegebenen Abrechnungszeitraum
Fall 1 kann auftreten, wenn die Abrechnungszeiträume schlecht gewählt sind, z.B. zuerst 1.-14. und dann 10.-20. Dies sollte nicht vorkommen!
Er kann aber auch auftreten, wenn die Praxis für ein und denselben Patienten Rechnungen selbst druckt und verschickt und die für ihn außerdem noch eingetragenen und noch nicht abgerechneten GOÄ-Leistungen per PAD abrechnen will. Mit Quittieren der folgenden Meldung entscheiden Sie, ob es sich um einen Irrtum oder um absichtliche PAD-Abrechnung handelt:
Warnhinweise:
Als Beispiel hier die GOÄ-Ziffern-Einträge im GOÄ-Leistungen-Menue. Achten Sie auf die oberen zwei Ziffern/Einträge und die letzte Tabellenspalte mit dem Rechnungsstand: Diese zwei Ziffern sind bereits abgerechnet, die nachfolgenden nicht → daher die Warnung.
GOÄ-Ziffern-Einträge, die zu Warnhinweisen führen:
Das folgende Bild zeigt, daß nach Quittierung der Meldung mit "Ja" und erfolgter der Abrechnung nur die Einträge ab "1+" abgerechnet worden sind (siehe letzte Tabellenspalte mit dem Rechnungsstand), und so soll es in diesem Fall auch sein.
Stand nach Quittierung der Warnung und Abrechnungsausführung:
Vor der PAD-Erstellung wird erst eine Übersichtsliste aller abzurechnenden Rechnungen angezeigt (je nach gewählter Option mit oder ohne Abrechnungsdetails), anhand derer Sie noch einmal überprüfen können, was letztlich abgerechnet wird.
Wir empfehlen, diese Vorschau zu benutzen und zu prüfen!
Vorschau:
Es wird bei der Abrechnung eine Datei PV012345.dat (Nr. wie in den Vorgaben eingestellt) und eine Datei PV012345.txt erstellt, jeweils in Ordner c:\dialog_m; erstere enthält die Abrechnung, zweitere einen Begleitzettel, der mit dem entsprechenden Knopf ausgedruckt werden kann.
Bitte beachten Sie, daß die PAD-Datei stets mit demselben Namen in den Ordner c:\dialog_m geschrieben wird; eine ältere gleichnamige Abrechnung wird dabei überschrieben. Wir empfehlen daher, jede Abrechnungsdatei stets direkt nach der aktuellen Abrechnung nochmals sichern (ggf. auch umzubenennen).
Das zu wählende Übermittlungsverfahren vereinbaren Sie mit Ihrer Abrechnungsstelle (PVS).
Im Falle eines Übermittlungsverfahrens per CD-ROM brennen Sie mit dem Brennprogramm Ihres CD-Brenners die *.dat-Datei auf CD-ROM und liefern sie per Post mit dem Begleitzettel ab.
Bei DFÜ oder via gesichertem Internet kann die Abrechnungsdatei mit dem entsprechenden Übertragungsverfahren übermittelt werden.
Diese Sonderfunktion sollte nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit RESCHKE KOMMUNIKATION benutzt werden. Sie dient zur Wiederherstellung des Zustands vor einer PAD-Gesamtabrechnung, indem alle PAD-Rechnungen mit dem angegebenen Rechnungsdatum in den Zustand "nicht abgerechnet" und "nicht bezahlt" zurückgesetzt werden. (Manuell auf Papier gedruckte Privatrechnungen sind von der Revertierung ausgenommen.)
Chef- und Belegärzte beachten bitte folgende Ausnahme: Gelöschte stationäre Behandlungszeiträume (s.o.) im Patientendaten-Menue können nicht wiederhergestellt und müßten in diesem Fall manuell nachgetragen werden.
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